Publikationen - Neue Literatur
Hier finden Sie Hinweise auf meine Publikationen, zu neuerer Literatur im Bereich Kindesschutz sowie eine Linkliste zum Kinderschutz.
Oder Sie wollen sich zu geschlechtsspezifischer Gewalt, zu Sozialarbeit und LGBTIQ informieren?
Auch als Eltern finden Sie hier weiterführende Informationen:
- Wieso erzählen Kinder nichts über erlebte Gewalt?
- Wie können Kinder in einem Verfahren mitwirken?
- Was tun, wenn mein Kinder lesbisch, schwul, bisexuell, trans oder intergeschlechtlich ist?
Einige meiner Publikation finden Sie auf Weblaw.
In meiner Dissertation habe ich den Persönlichkeitsschutz des Kindes, höchstpersönliche Rechte und Grenzen elterlicher Sorge im Rahmen medizinischer Praxis thematisiert. Hier ein gekürzter und angepasster Auszug:
Schranken der Vertretung des urteilsunfähigen Kindes (N 1347): Die absolute Geltung höchstpersönlicher Rechte trifft sich mit dem Kerngehalt unserer Freiheit: Weder ein Gesetz noch ein öffentliches Interesse vermögen eine Einschränkung des Freiheitsrechts zu rechtfertigen, wenn der Kerngehalt verletzt würde. Spiegelbildlich gilt im Privatrecht, dass die Stellvertretung bei Urteilsunfähigkeit ausgeschlossen sein kann, wenn ein Recht aufgrund eines elementaren Bezugs zur Persönlichkeit sehr eng mit der Persönlichkeit verbunden ist.
Mitarbeit an:
- Was gilt? LGBTI – meine Rechte (2021)
- Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei Häuslicher Gewalt: KONTAKT NACH HÄUSLICHER GEWALT? (2021)
Literaturempfehlungen:
Eltern
Ist das okay ? Ein Kinderhandbuch zur Prävention von sexualisierter Gewalt, Frankfurt am Main 2022, S. 46 (mit Einverständnis der Autorin und des Verlages):
Wieso erzählen betroffene Kinder niemandem über die Gewalt?
Viele Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren, erzählen es niemandem. Viele reden erst darüber, wenn sie schon erwachsen sind.
Besprechen Sie mit dem Kind die Gründe, die ein Kind schweigen lassen. Es ist wichtig, dass das Kind versteht, dass diese Gründe zwar alle verständlich sind, es aber sehr wichtig ist, wenn Kinder trotz dieser Befürchtungen über die Gewalterfahrung erzählen. Das Kind sollte spüren,
dass sie ihm glauben würden, wenn es sich Ihnen anvertraut,
dass Sie stolz wären, wenn es den Mut dazu hätte,
dass Sie helfen könnten, dass die Gewalt aufhört und es dem Kind wieder besser geht.
Was bringt Kinder zum Schweigen?
- Sie haben keine Sprache, mit denen sie sexualisierte Gewalt beschreiben könnten.
- Sie erkennen die Handlungen nicht als übergriffig, nicht als Gewalt.
- Sie haben Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird.
- Sie fühlen sich mitschuldig an den Handlungen.
- Sie schämen sich, weil sexualisierte Gewalt sie in ihrem intimsten Bereich getroffen hat.
- Sie stecken in einem grossen Loyalitätskonflikt: Einerseits möchten sie, dass die Übergriffe aufhören, andererseits haben sie die sie verletzende Person sehr gerne und möchten sie aber auch nicht verletzen.
- Sie haben Angst, dass die Eltern sich aufregen, traurig oder krank werden.
- Sie haben Angst, dass die Eltern sich von ihnen abwenden würden.
- Sie haben Angst, dass sie verantwortlich sind für die Folgen der Offenlegung. Zum Beispiel, wenn die sie verletzende Person ins Gefängnis kommt.
Fachleute
Sandra Hotz (Hrsg.), Handbuch Kinder im Verfahren. Stellung und Mitwirkung von Kindern in Straf-, Zivil-, Gesundheits-, Schul- und Asylverfahren, Zürich/St. Gallen 2020
«Wie sollen Kinder in einem Straf-, Zivil-, Gesundheits-, Schul- oder Asylverfahren mitwirken können? Dieses Handbuch erläutert die Stellung von Kindern anhand der einschlägigen Rechtsgrundlagen, von Gerichtsentscheiden und Good-Practice-Beispielen. Ferner umfasst dieses Handbuch neben einem Grundlagenteil und einem Konzept für ein kinderfreundliches Verfahren ein Kapitel mit Musterformulierungen und Hinweisen für die Praxis. Das erstmalige Zusammenführen der einzelnen Verfahren in diesem Handbuch zeigt auf, wie unterschiedlich die Stellung und die Mitwirkung von Kindern in Verfahren geregelt sind und dass ein Vereinheitlichungsbedarf besteht, um die Kinderrechte in der Schweiz», so der Dike Verlag.
Andrea Hauri, Daniel Iseli und Marco Zingaro (Hrsg.), Schule und Kindesschutz. Handbuch für Schule und Schulsozialarbeit, Bern 2022
«Welche Verantwortung trägt die Schule beim Hinweis, dass eine Schülerin oder ein Schüler gefährdet ist? Wie wird das Kindeswohl eingeschätzt? Wie sieht ein kindgerechtes Vorgehen aus, und wie werden die Eltern in einen möglichen Hilfeprozess einbezogen?
Das Handbuch zeigt auf, wie eine Rollenteilung sinnvoll gestaltet werden kann, gibt einen Überblick über die psychosozialen und rechtlichen Grundlagen des Kindesschutzes, stellt praxisnahe Instrumente vor und gibt Tipps für den Schulalltag bei Kindesschutzfragen», so der Hauptverlag.
Stefan Blum, Sabine Brunner, Peter Grossniklaus, Christophe A. Herzig, Barbara Jeltsch-Schudel, Susanne Meier, Kindesvertretung – Konkret, partizipativ, transdisziplinär, Bielefeld 2022
Gute Kindesvertretung hat zum Ziel, die Partizipation von Kindern, die in ein juristisches Verfahren involviert sind, zu ermöglichen und mitzugestalten. Die Autor*innen des Bandes stellen diesen Prozess erstmals transdisziplinär dar – als Synthese juristischer, psychologischer, (behinderten-)pädagogischer und sozialarbeiterischer Theorie und Praxis. Sie zeichnen die Lage der Kindesvertretung in den deutschsprachigen Ländern nach und entwickeln Standards für alle Phasen der Vertretung, konkretisiert anhand von Fallbeispielen aus der Schweiz. Dabei kommen nicht nur Fachpersonen und Entscheidungsträger*innen zu Wort, sondern auch betroffene Kinder und Jugendliche.
Zum Thema Intergeschlechtlichkeit als Einführung

Manuela Tillmanns, Intergeschlechtlichkeit: Impulse für die Beratung, Giessen 2015
«Zum einen ist …. nicht mehr zu verantworten, bei Neugeborenen … weiterhin unhinterfragt zur Operation zu schreiten oder zu raten. Zum anderen kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit der chirurgischen und hormonellen Geschlechtsanpassung ›das Problem‹ behoben ist. Vielmehr muss zur Kenntnis genommen werden, dass viele Probleme erst durch die Behandlung entstehen», so Groneberg/Werlen/Zehnder, S. 216 (in: Michael Groneberg, Katrhrin Zehnder, «Intersex», Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes?, Freiburg 2008)
Für Ihre Kinderbibliothek

Lucie PS: Es gibt Lieblingseis – ein Kinderbuch über Intergeschlechtlichkeit
Eine Linkliste zum Thema Kindesschutz
Leichte Sprache
Informationen zum Kindesschutz in leichter Sprache (KOKES)
Broschüre der Kantone BE/SO/ZH in leicht verständlicher Sprache
Kinderrechte und Covid-19:
Merkblatt für Gemeinden und Städte
UNICEF Schweiz
- UNO-Kinderrechtskonvention Kurzfassung
- UNO-Kinderrechtskonvention Factsheet
- Kinderrechte aus Kinder- und Jugendsicht (Studie 2021)
- Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG)
Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Kinderschutz Schweiz
Weitere Adressen
Kind+Spital – Die EACH Charta mit Erläuterungen:
Rechte von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitswesen
PACH Pflege- und Adoptivkinder Schweiz
Marie Meierhofer Institut für das Kind
Kantonales Jugendamt Kanton Bern