Arbeitsweise und Ethik

Ich orientiere mich an den Berufsstandards des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz

Als Rechtsvertreterin von Kindern und Jugendlichen, alltagssprachlich Kinderanwältin, bezweckt meine Arbeit:

  • die rechtliche Vertretung von Kindern in familienrechtlichen und kindesschutzrechtlichen Verfahren insbesondere bei:
    – geschlechtsspezifischer Gewalt,- bei Besuchsrechtsstreitigkeiten der Eltern vor der KESB und vor Gericht,
    – Rechtstreitigkeiten der Eltern zur elterlichen Sorge, zum Aufenthaltsort des Kindes, zur Obhut und zur Betreuung,
    – Unterbringung, Fremdplatzierung und Konflikten in der Schule.
  • die Anhörung des Kindes in Verfahren und die Rücksicht auf seine Bedürfnisse und Interessen,
  • den Willen des Kindes in das Verfahren einzubringen,
  • dem Kind altersgerecht und respektvoll zu erklären was rechtlich geschieht und was entschieden wurde – und warum,
  • das Wohl des Kindes insgesamt.

Ich orientiere mich am 7-Schritte-Modell nach Wils und Baumann-Hölzle (2013) und den Grundprinzipien für den Kindesschutz nach Duerr Berrick (2018).

Aus ethisch-rechtlicher Sicht soll 1 ) die Einschätzung des Sachverhaltes und des sozialen Kontextes durch die Kindesvertretung – nach Möglichkeit mit dem Kind –, geschehen,
2) eine Wert- und Normenanalyse (Autonomie, Kindeswohl, nicht schaden) erfolgen und 3) die Handlungsmöglichkeiten (Würde, Lebensqualität, offene Entwicklung, Minimum an Handlungsfreiheit) durch die Kindesvertretung analysiert werden und 4) die Konsensfindung nach Möglichkeit mit dem Kind und den Eltern geschehen.

Dabei sollen folgende Grundsätze als Leitfaden dienen:

  • Kinder sollen «sicher» sein und Beständigkeit zu einer Beziehungsperson erfahren,
  • das Kind soll in die Entscheidung nach Möglichkeit einbezogen werden,
  • die Familien sollen nach Möglichkeit frei sein von staatlichem Eingriffen,
  • die Kinder sollen in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen oder zumindest in einem schon bekannten sozialen Umfeld leben und
  • das kulturelle Erbe der Familien mit Migrationshintergrund soll respektiert werden.

Insgesamt ergibt sich die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit.